AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Engel-Transport

 

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren „AGB“ genannt) regeln die Vertragsbedingungen, welche mit Engel-Transport abgeschlossen werden.

Die folgenden AGB von Engel-Transport gelten für Kleintransporte jeglicher Art, Wohnungskleinumzüge, Entrümpelungen, Wohnungsteilumzüge sowie Wohnungsauflösungen, die durch eine Privatperson/Unternehmer erteilt (Transportauftrag) werden.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Versenders gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vom Transportunternehmen (Engel-Transport) bestätigt werden.

Mündliche Abmachungen, telefonische Auftragserteilung sowie Vereinbarungen bedürfen zur Verpflichtung der Engel-Transport einer schriftlichen Bestätigung.

Mit fernmündlicher oder persönlicher Auftragserteilung (Transportauftrag) durch Privatperson/Unternehmer, werden diese AGB anerkannt und kommen zum Tragen. Abweichungen oder Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform und der besonderen Zustimmung von Klever-Kleintransporte.

2. Leistung: Beförderung-Annahme-Durchführung

2.1 Beförderung

Befördert werden alle Güter, die ein Nutzlast von 1,5 Tonnen und eine Größe von 15 Kubikmetern nicht überschreiten. Weiterhin müssen sie geeignet sein, den Transport mit einem Pkw-Kombi oder Anhänger (Ladefläche 4m Länge, 2,50m Breite, 1,50m Höhe) durchführen zu können.

Vom Transport grundsätzlich ausgeschlossen sind: alle temperaturgeführten Güter, leicht verderbliche Lebensmittel, Güter mit besonderen Wert wie z.B. Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Münzen, Urkunden, Möbel mit besonderem Wert, Klavier usw.

Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind Personen, Tiere und Stoffe die unter der Klasse der gefährlichen Güter fallen.

2.2 Annahme

Engel-Transport ist nicht verpflichtet, den Inhalt des Transportgutes hinsichtlich 2.1 zu überprüfen. Die Annahme von Transportgut, die entsprechend 2.1 vom Transport/Beförderung ausgeschlossen sind, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluß ausgelegt werden.

Engel-Transport kann nicht für selbst verpacktes oder gepacktes Transportgut, welches beim Transport beschädigt wurde, haftbar gemacht werden.

2.3 Durchführung

Die Durchführung von Transporten unterliegt grundsätzlich Engel-Transport.

3.Haftung

Engel-Transport kann nicht Haftbar gemacht werden für Beschädigungen oder Teilschäden am Transportgut, die durch falsches verpacken oder einpacken durch den Auftraggeber entstanden sind. Schäden durch höhere Gewalt oder aus sonstigen , nicht im Verantwortungsbereich des Transportunternehmens liegenden Ursachen (z.B. Streiks, Verkehrsstau, Verkehrsumleitungen, Schnee, Glatteis, Unwetter usw) liegen. Weiterhin für Verlust/Teilverlust, die durch Diebstahl entstanden sind.

4. Sicherung zerbrechlicher oder kleiner Transportgüter

Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke, die als zerbrechlich gelten oder zur Gruppe der Kleinmaterialien gehören, (Glaseinlegeböden, Lampen, Schlüssel für Schränke, Einsteckhülsen für Einlegeböden usw.) gesondert zu sichern, zu kennzeichnen oder transportsicher innerhalb des Transportgutes zu lagern. Für Verlust oder Schäden unzureichender Sicherung oder Verpackung kann Engel-Transport nicht haftbar gemacht werden.

4.1 Nachprüfung des Transportgutes

Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, das kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wurde. Ebenso ist der Absender verpflichtet, das Transportgut nach Durchführung des Transportes auf Vollzähligkeit zu prüfen.

5. Schäden, Fristen/Schadensreklamation

Der Vertragspartner ist verpflichtet, sofort nach der Entladung/Anlieferung alle Möbelstücke/Transportgut und andere Gegenstände auf Schäden oder Verlust zu besichtigen bzw. zu prüfen. Bei Feststellung von Schäden oder Verlust, ist dies unverzüglich schriftlich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Engel-Transport mitzuteilen.

6. Versicherung

Die Transportfahrzeuge von Engel-Transport liegen alle unter 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht und unterliegen somit nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes. Aus diesem Grunde ist Engel-Transport nicht zu einer Versicherung des Transportgutes verpflichtet. Engel-Transport ist nicht verpflichtet , den Auftraggeber auf eine Transportversicherung hinzuweisen.

7. Entgelte/Arbeitszeit/Rechnung

7.1 Engel-Transport erhält für seine Leistungen ein Entgeld. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweiligen gültigen Preisliste (oder entsprechender Sondervereinbarung), die jederzeit über die Internetseite von Engel-Transport eingesehen werden kann.

7.2 Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen am Abholort und endet mit Abfahrt bzw. nach Durchführung des Transportauftrages am Zielort.

7.3  Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort vor Ort an den Fahrer und in Bar zu entrichten. Nach vorheriger Absprache ist der Rechnungsbetrag auch (auf Rechnung) innerhalb von 2 Wochen zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der Überweisungsfrist wird für jede Zahlungsaufforderung (Mahnung) eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Rechnungsbetrages erhoben.

8. Rücktritt/Kündigung

Der Vertragspartner ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Engel-Transport jederzeit zu kündigen. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so werden 25 % des vereinbarten Entgelts bzw. des zu erwartenden Rechnungsendbetrag als Rücktrittskosten berechnet. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Vertragspartner jedoch zur Zahlung schon erbrachter Vorleistungen in voller Höhe. Das richterliche Mäßigungsrecht des vereinbarten Schadenersatzes wegen Vertragsauflösung ist ausgeschlossen. Übersteigt der Schaden die hier vereinbarten Pauschalsätze, so kann Engel-Transport auch der darüber hinausgehende Schaden geltend gemacht werden.

9. Gerichtsstand / anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmens (Engel-Transport).

Für die Wahrung und Durchsetzung aller Rechte und Pflichten der Beteiligten gilt das Deutsche Recht.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung (AGB) unwirksam sein, so bleiben die allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch im Übrigen wirksam bestehen.

Die Parteien des Vertrags sind verpflichtet, sollte ein solcher Fall auftreten, hinsichtlich der unwirksamen Regelung, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.


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